Apple sieht sich in Großbritannien mit dritter Antitrust-Klage zur App-Tracking-Transparenz konfrontiert

Apple sieht sich einer Klage gegenüber, die in London, Großbritannien, eingereicht wurde und einen Betrag von bis zu 2 Milliarden Pfund (ca. 22 Milliarden HKD) betrifft. Der Kläger beschuldigt Apple, seine Marktstellung auszunutzen, indem es durch den Mechanismus der „App Tracking Transparency“ (ATT) unfaire zusätzliche Beschränkungen auf Drittanbieter-Apps auferlegt. Diese Klage wurde beim Competition Appeal Tribunal in London eingereicht und vertritt eine Gruppe von App-Entwicklern, die auf das Apple-Ökosystem angewiesen sind.

Bemerkenswert ist, dass die Hauptklägerin Ann Pope früher eine hochrangige Beamtin der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA) war. Ann Pope erklärte in einem Interview mit Reuters, dass die Politik von Apple den Unternehmen, die auf seine Plattform als Torwächter angewiesen sind, erheblichen Schaden zufügt. Sie betonte, dass diese Aktion darauf abzielt, die Rechte britischer Unternehmen zu schützen, sicherzustellen, dass die von Apple durchgesetzten Regeln fair und angemessen sind, und eine Entschädigung für die Verluste britischer Unternehmen zu fordern.

Hintergrund zu personalisierter Werbung und dem ATT-Mechanismus

Personalisierte Werbung ist seit vielen Jahren eines der umstrittensten Themen in der Technologiebranche. Nutzer erhalten basierend auf ihren Interessen relevante Werbung, was theoretisch allen drei Parteien – Verbrauchern, Werbetreibenden und kostenlosen Apps – zugutekommt: Verbraucher sehen Inhalte, die sie interessieren, Werbetreibende erzielen eine bessere Kapitalrendite, und kostenlose Apps können höhere Werbegebühren verlangen. Dennoch bestehen, selbst wenn die gesammelten Daten anonym verarbeitet werden, weit verbreitete Bedenken hinsichtlich der Verletzung der Privatsphäre.

Um diesen Bedenken entgegenzuwirken, führte Apple den ATT-Mechanismus ein, der es den Nutzern ermöglicht, selbst zu entscheiden, ob ihre Daten für personalisierte Werbung verwendet werden dürfen. Entwickler müssen die Erlaubnis der Nutzer einholen, bevor sie relevante Daten sammeln. Apple hat mehrfach betont, dass ihre eigenen Apps keine ATT-Autorisierungsaufforderungen anzeigen, da sie die von diesem Mechanismus abgedeckten Daten nicht sammeln, und auch Drittanbieter-Apps, die solche Daten nicht sammeln, sind von der Aufforderung zur Genehmigung ausgenommen. Dieses Design hat jedoch eine Reihe von Klagen und Antitrust-Untersuchungen ausgelöst, wobei der Hauptstreitpunkt darin besteht, dass Apple selbst privilegiert behandelt wird.

Wiederholte Eingriffe britischer Aufsichtsbehörden

Dies ist das dritte Mal, dass Apple beim britischen Competition Appeal Tribunal verklagt wird. In der ersten Klage hat Apple bereits verloren und befindet sich derzeit im Berufungsverfahren; die zweite Klage ist noch im Gange. Die dritte Klage wurde vor einiger Zeit eingereicht und ist die von Ann Pope geleitete Sammelklage. Gleichzeitig hat Apple kürzlich, nach einer weiteren Antitrust-Untersuchung in der EU, zugestimmt, acht Anpassungen an den ATT-Regeln vorzunehmen, basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung durch die deutsche Antitrust-Behörde. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels hatte Apple noch nicht auf die aktuelle Klage in Großbritannien reagiert.

In den letzten Jahren war ATT ein Schwerpunkt für Aufsichtsbehörden weltweit. Obwohl der Mechanismus selbst nur begrenzte Reichweite hat, sieht sich Apple fast alle paar Monate neuen Antitrust-Klagen oder regulatorischen Herausforderungen gegenüber, was die Spannungen zwischen personalisierter Werbung, Datennutzung und den Verantwortlichkeiten von Plattform-Wächtern widerspiegelt, die bis heute nicht abgeklungen sind.

Posten Inhalt
Art des Falls Antitrust-Sammelklage
Forderungssumme 2 Milliarden Pfund (ca. 22 Milliarden HKD)
Gerichtsstand Competition Appeal Tribunal, London, Großbritannien
Klägervertreter Ann Pope (ehemalige hochrangige Beamtin der CMA)
Betroffener Mechanismus App Tracking Transparency (ATT)
Originalinhalt
Dieser Artikel ist die deutsche Fassung eines Originalbeitrags von TechRitual.
Stein Yep
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