In letzter Zeit hat die deutsche gemeinnützige Organisation HateAid beim Frankfurter Staatsanwalt eine Strafanzeige eingereicht und Meta, Ray-Ban, Oakley sowie vier Einzelhändler beschuldigt, Kamerabrillen zu verkaufen, die sich als Alltagsgegenstände tarnen und gegen die entsprechenden deutschen Gesetze verstoßen. Die Aufsichtsbehörden haben zuvor bereits über ein Verkaufsverbot für dieses Produkt beraten.
Laut Berichten ist HateAid eine auf digitale Gewalt spezialisierte deutsche gemeinnützige Organisation. Die Beschwerde richtet sich gegen das Management von Meta Platforms Technologies Ireland, die Marken Ray-Ban und Oakley von Luxottica sowie die Einzelhändler Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt. Die Beschwerde wurde an die ZIT-Abteilung für Cyberkriminalität der Frankfurter Staatsanwaltschaft übermittelt.
HateAid erhebt rechtliche Klage gegen Kamerabrillen
Die Grundlage für die Beschwerde ist § 8 des deutschen Telekommunikations- und Digitaldienst-Datenschutzgesetzes, der den Verkauf von Geräten verbietet, die sich als Alltagsgegenstände tarnen und darauf abzielen, unbemerkt andere zu filmen oder abzuhören. § 27 stuft solche Handlungen als Straftaten ein, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden können, und sieht die Einziehung der entsprechenden Gewinne vor.
HateAid hebt insbesondere die Ray-Ban Meta Wayfarer Gen 2 Brille hervor und erklärt, dass sie auf einem der meistverkauften Sonnenbrillenmodelle aller Zeiten basiert und kaum von der Version ohne Kamera zu unterscheiden ist. Die Organisation fordert ein Verkaufsverbot und die Umsetzung zwingender Sicherheitsdesignmaßnahmen, einschließlich einer deutlich sichtbaren und nicht manipulierbaren Aufnahmeanzeige für Außenstehende.
Ein Datenschutzbeauftragter aus Hamburg hatte die Brille zuvor getestet und festgestellt, dass die Sichtbarkeit der Aufnahmeanzeige im Alltag unzureichend ist. Ende Juli äußerte er die Möglichkeit eines bevorstehenden Verbots.

